BDT Tanzlehrer / -in
Für die Auszubildenden findet zu Beginn der Ausbildung ein Einsteigerseminar statt, bei dem sie den BDT (Berufsverband Deutscher Tanzlehrer e.V.) und die anderen Auszubildenden kennenlernen. Während der BDT-Fachtagung, die jeweils in der Woche vor Ostern stattfindet, können sie die für die Prüfung benötigten Scheine erwerben und sich in Bereichen wie Kindertanz, Discofox, Tango Argentino, HipHop usw. weiterbilden.
Die praktische Ausbildung umfasst die Anleitung und Einführung in
die Betriebsabläufe einer Tanzschule
die begleitende Unterstützung der fachlich-theoretischen Ausbildung
die begleitende Unterstützung der tänzerischen Ausbildung
die Anleitung zum selbstständigen Unterricht
Nachweiserwerb: Dienstleistung/Umgangsformen, Wertungssysteme und Kenntnisse über das Tanzwesen, Verbände, etc.
Die fachlich-theoretische Ausbildung umfasst die Vorbereitung der Auszubildenden auf die fachlich-theoretische Prüfung.
Das heißt Unterricht in
den notwendigen Figuren nach den Vorgaben der Prüfungsordnung des BDT
der „Elementaren Bewegungslehre Latein“
der „Musiktheorie“ nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung des BDT
der „Allgemeinen funktionellen Bewegungslehre“
Die Ausbildungsunterlagen „Technique of Ballroom Dancing“ von Guy Howard, „Technik der Lateinamerikanischen Tänze“ von Walter Laird und der BDT-Ausbildungsordner werden den Auszubildenden kostengünstig zur Verfügung gestellt.
Nach jedem Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt, nach 3 Jahren die Abschlussprüfung zum/zur Tanzlehrer/in (BDT).
Die Ausbildung erfolgt entweder einmal wöchentlich in einer fachtheoretischen BDT-Ausbildungsschule oder als sogenannte seminaristische Ausbildung im Blockunterricht (fünftägige Ausbildungsblöcke).
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
Beginn: jeweils im September eines Jahres
Geeignet als: hauptberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit
Zusatzqualifikationen für Kindertanz, HipHop, Discofox und Latino sind möglich.
Weitere Informationen unter 0151-70102169 oder info@tanzen-bz.de.





